GGS-Strand

Kooperationsvereinbarung OGT – GGS Strand

Die zwischen dem Ostsee-Gymnasium und der Grund- und Gemeinschaftsschule-Strand bestehende Kooperationsvereinbarung hat zum Ziel, Schülerinnen und Schülern den Übergang zur jeweils anderen Schule zu erleichtern. Bei regelmäßig stattfindenden Treffen von Mitgliedern beider Schulleitungen und Lehrkräften werden wichtige Informationen ausgetauscht und gemeinsame Projekte geplant. Die gegenseitige Teilnahme an pädagogischen, Fach- und Notenkonferenzen dient der Unterstützung und der Zusammenarbeit, um für jedes Kind frühzeitig den geeignetsten Bildungsweg herauszufinden und zu formen.

Hier kann die Kooperationsvereinbarung nachgelesen werden.

Theoretische Grundlage der Kooperation der GGS-Strand und des OGT ist § 43 Abs. 6 des ab dem 01.08.14 gültigen Schulgesetzes Schleswig-Holstein:

"Im Einvernehmen mit dem jeweiligen Schul- oder Anstaltsträger können Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit allgemein bildenden Schulen mit Oberstufe oder mit Beruflichen Gymnasien zusammenarbeiten. Die fachliche und pädagogische Zusammenarbeit der Schulen ist schriftlich zu dokumentieren(Kooperationsvereinbarung). Der jeweilige Schul- oder Anstaltsträger ist frühzeitig zu beteiligen. Nach Zustimmung durch die Schulkonferenz (§ 63 Abs. 1 Nr. 17) oder die Pädagogische Konferenz (§ 108 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5) schließen die Schulleiterinnen oder die Schulleiter die Kooperationsvereinbarung. Die Kooperationsvereinbarung wird wirksam, sobald sie von dem jeweiligen Schul- oder Anstaltsträger bei dem für Bildung zuständigen Ministerium angezeigt wird. Haben die Schulen unterschiedliche Träger, bedarf es der Anzeige durch beide. Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe haben bei Erfüllung der schulischen Leistungsvoraussetzungen einen Anspruch auf Aufnahme in die kooperierende Schule mit Oberstufe oder in das kooperierende Berufliche Gymnasium."

Artikelbild von der GGS-Strand