Förderkonzept am Ostsee-Gymnasium

Fördergruppen

Gefördert werden alle Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5 – 9, die eine „4-“ oder „5“ in den förderungsmöglichen Fächern haben (äußere Differenzierung). Die Teilnahme am Förderunterricht ist verpflichtend. Der Förderunterricht steht darüber hinaus allen Schülerinnen und Schülern offen, die aufgrund ihres persönlichen Wunsches von der jeweiligen Fachlehrkraft vorgeschlagen werden.

Organisation

Der Förderunterricht findet in der 7. oder 8. Stunde („Förderschiene“) statt. Die Förderung erfolgt in maximal 2 Fächern. In Fächern, in denen keine äußere Differenzierung/Förderunterricht möglich ist, wird im Unterricht mit binnendifferenzierenden Maßnahmen gearbeitet (innere Differenzierung). Der Förderunterricht ist eine mögliche Form der Intensivierungsstunde und gehört somit zum Bereich des pflichtmäßigen Unterrichts. Schülerinnen und Schüler, die einer Lerngruppe zugeteilt worden sind, können im Einzelfall durch andere, privat gewählte Fördermaßnahmen vom Förderunterricht befreit werden.

Die Lehrkräfte des Förderunterrichts werden durch Tutoren aus der Oberstufe unterstützt, die im Rahmen der Ausbildung zum Junior-Coach im Förderunterricht tätig werden.

Zeitrahmen

vor den Herbstferien (Wichtig: Erste Maßnahme für Fünftklässler/innen)

Alle Lehrkräfte geben den mündlichen Leistungsstand in das Zeugnisprogramm ein. Nach den Herbstferien werden aufgrund dieser Leistungserhebung und den Rückmeldungen der Fachlehrkräfte die dann erforderlichen Förderkurse eingerichtet.

Die Eltern erhalten einen schriftlichen Ausdruck über den vollständigen Leistungsstand. Die Schülerinnen und Schüler nehmen bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres daran teil.

Zeugniskonferenzen 1. Hj.

Aufgrund der Klassen-/Zeugniskonferenzen werden in einer zweiten Runde die erforderlichen Förderkurse eingerichtet.

Das bedeutet auch, dass Schülerinnen und Schüler aus dem vorherigen Förderunterricht aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme ausscheiden können.

Die Eltern erhalten eine Nachricht über die notwendige Teilnahme ihres Kindes am Förderunterricht, der spätestens in der zweiten Woche nach Austeilung der Zeugnisse erfolgt. Die Schüler/innen nehmen bis zum Termin der nächsten mündlichen Leistungsstanderhebung teil.

vor den Osterferien

Alle Lehrkräfte geben den mündlichen Leistungsstand in das Zeugnisprogramm ein. Nach den Osterferien oder spätestens zwei Wochen nach der Leistungsstanderhebung werden aufgrund dieser Beurteilung die dann erforderlichen Förderkurse eingerichtet.

Die Eltern erhalten einen schriftlichen Ausdruck über den vollständigen Leistungsstand. Die Schüler/innen nehmen bis zum Ende des 2. Schulhalbjahres daran teil.

Zeugniskonferenzen 2. Hj.

Aufgrund der Leistungen von „4-“ und „5“ werden Schülerinnen und Schüler den Förderkursen zu Beginn des Schuljahres zugeteilt. Für Schüler/innen der Jahrgänge 7 und 8 betrifft dies den „Aufstieg mit Vorbehalt“, der laut SAVO GYM von Fördermaßnahmen begleitet werden muss.

Der Förderunterricht wird ab der zweiten Woche nach Schuljahresbeginn durchgeführt bis zur Erhebung des mündlichen Leistungsstandes vor den Herbstferien.

Dokumentation

Die Lehrkräfte dokumentieren die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler in einem „Förderheft“ und stehen den Fachlehrkräften der Schülerinnen und Schüler für Rückfragen zur Lernentwicklung zur Verfügung. Dieser Punkt ist hilfreich für die Klassenleitung zur Vorbereitung der Pädagogischen Konferenzen sowie der Zeugniskonferenzen und stellt bezüglich des „Aufstiegs mit Vorbehalt“ eine Entscheidungshilfe dar.

Eine Gesamtübersicht der Förderkurse und der daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler liegt im Lehrerzimmer aus und kann von allen Lehrkräften eingesehen werden.

 

Kp 03/2014